63128 Dietzenbach, Mespelbrunner Weg 2
Am 23.11.2011 gegen 14:36 kam es zu
nachfolgend geschilderten Vorfall. Ein in Dietzenbach wohnender, durch
einen Verkehrsunfall schwerstgradig Behinderter 58jähriger
Rollstuhlfahrer wurde bei seinem Weg vom 4. OG zum Briefkasten, als der
Aufzug im 2.OG stehen blieb angegriffen. „Plötzlich“, so der
Rollstuhlfahrer zu seinem Anwalt, „stürmen von links 2
Polizeibeamte herbei. Grußlos und mit barschem, lautem Ton, befahl einer
der Beamten, dessen Namen bekannt ist, den Rollstuhlfahrer Platz zu
machen. Gleichzeitig packte der Polizist die rückwärtigen
Griffe des Rollstuhls und schob den Behinderten so kräftig an, daß er
viel zu viel Fahrt aufnahm und mit Schwung gegen die hintere Wand der
Aufzugkabine krachte. Fast wäre der Rollstuhlfahrer
vornüber aus dem Rollstuhl gekippt und mit dem Kopf an die Aufzugkabine
geknallt“, schreibt dessen Offenbacher Rechtsanwalt in Form einer
Strafanzeige an das Polizeipräsidium Osthessen als
Dienstaufsichts-beschwerde und stellt gleichzeitig Strafantrag, welcher
von der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach bearbeitet
wird.
„Sein Mandant“, so der Anwalt, „hatte
gar nicht realisiert, was geschehen war, als der Hauptkommissar ihn
drohend anherrschte, er solle die Klappe halten, sonst
passiere etwas, so der Anwalt weiter.“
„Der zweite Polizeibeamte“, so erfuhr
der Anwalt von seinem Mandanten, „drehte sich bei der weiteren Fahrt in
den 1. Geschoß so geschickt weg, daß er weder
Namensschild, noch dessen Gesicht erkennen konnte. Sehr wohl konnte der
zu 100 % Schwerstbehinderte aber vernehmen, wie der zweite Beamte über
das Vorgehen seines Kollegen lachte.
Daß dieses rüde Vorgehen der „Freunde
und Helfer“ gesundheitliche Folgen hatte und er über den Hausnotruf
einen Krankenwagen rief, ist weiter im Schreiben des Anwalts
an den Polizeipräsidenten Ullmann zu entnehmen.
Da sich im Aufzug zum Schutz der Mieter und Verhinderung von mutwilliger Sachbeschädigung eine Kameraüberwachung
befindet, bat der Rechtsanwalt des Geschädigten um Sicherstellung der
gerichtsverwertbaren Beweise durch die Dienstaufsichtsbehörde.
Eigene Anmerkung:
In der örtlichen Presse wurde der Vorfall nach meiner Kenntnis nicht erwähnt.
Natürlich hat jeder Bürger das Recht
eine derartige Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde ohne Hilfe
eines Rechtsanwaltes in schriftlicher Form, oder mündlich
zur Niederschrift bei der Polizei vorzutragen. Aus eigener Erfahrung
wird eine solche Strafanzeige rechtswidrig eingestellt.
Körperverletzung im Amt, Nötigung im
Amt, Beleidigung zum Nachteil eines Behinderten könnten den Beamten noch
schwer aufstoßen und sollten in der Presse entsprechend
erwähnt werden. Schon im Interesse aller anständigen Polizeibeamten
sollte in solchen schweren Fällen hart durchgegriffen werden.
Freitag 13.01.2012
Arne Fellner (www.dirtycop.de)
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