Samstag, 14. Januar 2012

Gewalt gegen Rollstuhlfahrer

63128 Dietzenbach, Mespelbrunner Weg 2

Am 23.11.2011 gegen 14:36 kam es zu nachfolgend geschilderten Vorfall. Ein in Dietzenbach wohnender, durch einen Verkehrsunfall schwerstgradig Behinderter 58jähriger Rollstuhlfahrer wurde bei seinem Weg vom 4. OG zum Briefkasten, als der Aufzug im 2.OG stehen blieb angegriffen. „Plötzlich“, so der Rollstuhlfahrer zu seinem Anwalt, „stürmen von links 2 Polizeibeamte herbei. Grußlos und mit barschem, lautem Ton, befahl einer der Beamten, dessen Namen bekannt ist, den Rollstuhlfahrer Platz zu machen. Gleichzeitig packte der Polizist die rückwärtigen Griffe des Rollstuhls und schob den Behinderten so kräftig an, daß er viel zu viel Fahrt aufnahm und mit Schwung gegen die hintere Wand der Aufzugkabine krachte. Fast wäre der Rollstuhlfahrer vornüber aus dem Rollstuhl gekippt und mit dem Kopf an die Aufzugkabine geknallt“, schreibt dessen Offenbacher Rechtsanwalt in Form einer Strafanzeige an das Polizeipräsidium Osthessen als Dienstaufsichts-beschwerde und stellt gleichzeitig Strafantrag, welcher von der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach bearbeitet wird.
„Sein Mandant“, so der Anwalt, „hatte gar nicht realisiert, was geschehen war, als der Hauptkommissar ihn drohend anherrschte, er solle die Klappe halten, sonst passiere etwas, so der Anwalt weiter.“
„Der zweite Polizeibeamte“, so erfuhr der Anwalt von seinem Mandanten, „drehte sich bei der weiteren Fahrt in den 1. Geschoß so geschickt weg, daß er weder Namensschild, noch dessen Gesicht erkennen konnte. Sehr wohl konnte der zu 100 % Schwerstbehinderte aber vernehmen, wie der zweite Beamte über das Vorgehen seines Kollegen lachte.
Daß dieses rüde Vorgehen der „Freunde und Helfer“ gesundheitliche Folgen hatte und er über den Hausnotruf einen Krankenwagen rief, ist weiter im Schreiben des Anwalts an den Polizeipräsidenten Ullmann zu entnehmen.
Da sich im Aufzug zum Schutz der Mieter und Verhinderung von mutwilliger Sachbeschädigung eine Kameraüberwachung befindet, bat der Rechtsanwalt des Geschädigten um Sicherstellung der gerichtsverwertbaren Beweise durch die Dienstaufsichtsbehörde.
Eigene Anmerkung:
In der örtlichen Presse wurde der Vorfall nach meiner Kenntnis nicht erwähnt.
Natürlich hat jeder Bürger das Recht eine derartige Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes in schriftlicher Form, oder mündlich zur Niederschrift bei der Polizei vorzutragen. Aus eigener Erfahrung wird eine solche Strafanzeige rechtswidrig eingestellt.
Körperverletzung im Amt, Nötigung im Amt, Beleidigung zum Nachteil eines Behinderten könnten den Beamten noch schwer aufstoßen und sollten in der Presse entsprechend erwähnt werden. Schon im Interesse aller anständigen Polizeibeamten sollte in solchen schweren Fällen hart durchgegriffen werden.
Freitag 13.01.2012
Arne Fellner (www.dirtycop.de)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen