Donnerstag, 3. Mai 2012
Samstag, 14. Januar 2012
Verfolgung Unschuldiger
Hin und wieder juckt es den Einen oder
Anderen Beamten in den Fingern und dann wird auch gerne einmal ein
Straftatbestand herausgekitzelt, der dem Fellner weh tut. Und so kam es, dass
mir mal so eben eine Verkehrsunfallflucht in die Schuhe geschoben werden
sollte.
Als ich die Vorladung las, wurde ich erst
einmal blass. Ich sollte als Beschuldigter vernommen werden.
Tatvorwurf: Verkehrsunfallflucht.
Da wird man nachdenklich, wo und wann man
denn einen Schaden verursacht haben könnte.
Ein Anwalt musste her und so beauftragte ich
einen Juristen, nachzuhaken.
„Herr Fellner, ich weiß gar nicht was Ihr
Auftrag soll“, sagte mir der Anwalt, „die Staatsanwaltschaft teilt zu dem
Aktenzeichen mit, dass es zwar in der Nähe meines Wohnortes eine
Verkehrsunfallflucht gab, sie sei jedoch längst eingestellt. Es gäbe auch
heute, so erfuhr mein Anwalt von der Staatsanwaltschaft, keinen Hinweis auf irgendeinen Verursacher.
Auch sei mein Name nicht erwähnt worden. Der Fall war lange eingestellt.
Hier sehe ich den Straftatbestand
der Verfolgung Unschuldiger durch Beamte der Polizeistation Mörfelden-Walldorf
ich erstatte Strafanzeige und verweise auf das seit etwa 20 Jahre andauernde
Behördenmobbing.
Gerne scheint man sich aber auch
anderer Behörden zu Nutzen, die dann besonders konsequent gegen FELLNER
losgehen.
ABER JETZT IST SCHLUSS
Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit, ob halbherzig, das stellt sich noch heraus.
Mehr Fälle unter www.dirtycop.de
Ein ganz normaler Unfall
Ein ganz normaler Unfall geschah im Jahre 2005 auf der
Bundesstrasse 44.
Ein Fahrzeug fuhr in den frühen Morgenstunden mit hoher
Geschwindigkeit Richtung Groß Gerau und fuhr ungebremst in den Wald.
Der Fahrer, ein junger Mann, war sofort tot. Die Mutter,
eine sehr ruhige ehrbare Frau aus der benachbarten Stadt Walldorf, war
entsetzt.
Ich konnte der Mutter nicht in die Augen sehen, denn ich
fühlte mich irgendwie Mitschuld.
Zur Vorgeschichte.
Der Todesfahrer, nennen wir ihn Achmed, war kein
Unbekannter. Er war gewaltbereit und stand unter dem Einfluss eines
türkischstämmigen jungen Mannes mit dem Kürzel D.D., der nicht nur als
Drogenhändler bekannt war, er war ebenfalls extrem gewaltbereit. Auch führte
Achmed, wie er im Prozess gegen DD zugab, in dessen Auftrag im Keller der
Mutter ein Hehlerlager mit u.a. geklauten Handys.
Dieser Fall wurde übrigens erst dadurch aktenkundig, als
Fellner-Security eine Eingabe beim hessischen Minister für Inneres und Sport einreichte.
Die Polizei war im Bezug auf diesen
Personenkreis sehr duldsam. Dass DD auf Bewährung frei war,
war für die Polizei kein Anlass, dessen Drogenhandel und Gewaltbereitschaft
einzudämmen.
Nun ja, DD war durch unser Bestreben wieder in Haft, Achmed
benahm sich unauffällig.
Es gab zwar die Meldung einer älteren Dame, Witwe eines
hohen amerikanischen Offiziers, die in ihrer Wohnung überfallen worden sein
soll. Die Personenbeschreibung wies genau auf jenen Achmed, der auch noch im
selben Haus wohnte, aber es gab keine Ermittlungen der Polizei, die von
Fellner-Security mehrfach um Ermittlung gebeten wurde.
Aber das war ja nichts Neues. Wenn Schiessereien und
Drogenhandel von der Polizei toleriert werden und erst über das
Innenministerium zur Bearbeitung kommen, was ist da schon ein versuchter
Raubüberfall z.Nt. einer Witwe.
Dann kam der Tag der alles ins Rollen brachte.
Das hessische Fernsehen brachte einen Bericht über einen
versuchten Raubüberfall in der Stadt Dietzenbach. Der Bericht zeigte auffällige
Parallelen zum Überfall auf die bereits benannte Witwe und der mutmaßliche
Täter aus der Kameraüberwachung ähnelte auffallend dem bereits verdächtigten
Achmed. Eine weitere Person, die den verdächtigten Achmed kannte war ebenfalls
überzeugt, dass der Überfall in Dietzenbach Achmeds Tat war. Achmed hatte auch
sehr gute Bekannte in Dietzenbach, nämlich die Eltern und den Bruder des
inhaftierten DD.
Nun war die Presse informiert, die Polizei musste ermitteln
und entsprechend handeln.
Kurz darauf geschah der tödliche Unfall des jungen Achmed
und nun stellen sich mir folgende Fragen:
War der Unfall ein Zufall, oder wurde er durch wen auch
immer ( Polizei ) provoziert ??
Fakt ist, wäre der Überfall in Dietzenbach zur Verhandlung
gekommen wären vor Gericht Fragen entstanden, welche die Polizei Mörfelden-Walldorf
in Erklärungsnot gebracht hätten.
War die Nichtbearbeitung der Anzeige wegen Verdacht auf
einen versuchten Raubüberfall nicht eine Strafvereitelung im Amt, oder eine
andere Straftat gewesen?
Wären bei einer Zeugenbenennung von Fellner-Security auch
die vielen anderen Ungereimtheiten der Polizei herausgekommen?
Eine hochnotpeinliche Befragung war durch den Tod des
aktenkundigen Achmed verhindert worden. Wenn das kein Motiv für ein
Tötungsdeliktes ist???
Ich bitte die
Beamten des Innenministeriums um Weiterleitung an die Justiz und Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens.
Gewalt gegen Rollstuhlfahrer
63128 Dietzenbach, Mespelbrunner Weg 2
63128 Dietzenbach, Mespelbrunner Weg 2
Am 23.11.2011 gegen 14:36 kam es zu
nachfolgend geschilderten Vorfall. Ein in Dietzenbach wohnender, durch
einen Verkehrsunfall schwerstgradig Behinderter 58jähriger
Rollstuhlfahrer wurde bei seinem Weg vom 4. OG zum Briefkasten, als der
Aufzug im 2.OG stehen blieb angegriffen. „Plötzlich“, so der
Rollstuhlfahrer zu seinem Anwalt, „stürmen von links 2
Polizeibeamte herbei. Grußlos und mit barschem, lautem Ton, befahl einer
der Beamten, dessen Namen bekannt ist, den Rollstuhlfahrer Platz zu
machen. Gleichzeitig packte der Polizist die rückwärtigen
Griffe des Rollstuhls und schob den Behinderten so kräftig an, daß er
viel zu viel Fahrt aufnahm und mit Schwung gegen die hintere Wand der
Aufzugkabine krachte. Fast wäre der Rollstuhlfahrer
vornüber aus dem Rollstuhl gekippt und mit dem Kopf an die Aufzugkabine
geknallt“, schreibt dessen Offenbacher Rechtsanwalt in Form einer
Strafanzeige an das Polizeipräsidium Osthessen als
Dienstaufsichts-beschwerde und stellt gleichzeitig Strafantrag, welcher
von der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach bearbeitet
wird.
„Sein Mandant“, so der Anwalt, „hatte
gar nicht realisiert, was geschehen war, als der Hauptkommissar ihn
drohend anherrschte, er solle die Klappe halten, sonst
passiere etwas, so der Anwalt weiter.“
„Der zweite Polizeibeamte“, so erfuhr
der Anwalt von seinem Mandanten, „drehte sich bei der weiteren Fahrt in
den 1. Geschoß so geschickt weg, daß er weder
Namensschild, noch dessen Gesicht erkennen konnte. Sehr wohl konnte der
zu 100 % Schwerstbehinderte aber vernehmen, wie der zweite Beamte über
das Vorgehen seines Kollegen lachte.
Daß dieses rüde Vorgehen der „Freunde
und Helfer“ gesundheitliche Folgen hatte und er über den Hausnotruf
einen Krankenwagen rief, ist weiter im Schreiben des Anwalts
an den Polizeipräsidenten Ullmann zu entnehmen.
Da sich im Aufzug zum Schutz der Mieter und Verhinderung von mutwilliger Sachbeschädigung eine Kameraüberwachung
befindet, bat der Rechtsanwalt des Geschädigten um Sicherstellung der
gerichtsverwertbaren Beweise durch die Dienstaufsichtsbehörde.
Eigene Anmerkung:
In der örtlichen Presse wurde der Vorfall nach meiner Kenntnis nicht erwähnt.
Natürlich hat jeder Bürger das Recht
eine derartige Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde ohne Hilfe
eines Rechtsanwaltes in schriftlicher Form, oder mündlich
zur Niederschrift bei der Polizei vorzutragen. Aus eigener Erfahrung
wird eine solche Strafanzeige rechtswidrig eingestellt.
Körperverletzung im Amt, Nötigung im
Amt, Beleidigung zum Nachteil eines Behinderten könnten den Beamten noch
schwer aufstoßen und sollten in der Presse entsprechend
erwähnt werden. Schon im Interesse aller anständigen Polizeibeamten
sollte in solchen schweren Fällen hart durchgegriffen werden.
Freitag 13.01.2012
Arne Fellner (www.dirtycop.de)
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