Samstag, 14. Januar 2012

Verfolgung Unschuldiger


Hin und wieder juckt es den Einen oder Anderen Beamten in den Fingern und dann wird auch gerne einmal ein Straftatbestand herausgekitzelt, der dem Fellner weh tut. Und so kam es, dass mir mal so eben eine Verkehrsunfallflucht in die Schuhe geschoben werden sollte.

Als ich die Vorladung las, wurde ich erst einmal blass. Ich sollte als Beschuldigter vernommen werden.

Tatvorwurf:     Verkehrsunfallflucht.

Da wird man nachdenklich, wo und wann man denn einen Schaden verursacht haben könnte.

Ein Anwalt musste her und so beauftragte ich einen Juristen, nachzuhaken.

„Herr Fellner, ich weiß gar nicht was Ihr Auftrag soll“, sagte mir der Anwalt, „die Staatsanwaltschaft teilt zu dem Aktenzeichen mit, dass es zwar in der Nähe meines Wohnortes eine Verkehrsunfallflucht gab, sie sei jedoch längst eingestellt. Es gäbe auch heute, so erfuhr mein Anwalt von der Staatsanwaltschaft,  keinen Hinweis auf irgendeinen Verursacher. Auch sei mein Name nicht erwähnt worden. Der Fall war lange eingestellt.

Hier sehe ich den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Beamte der Polizeistation Mörfelden-Walldorf ich erstatte Strafanzeige und verweise auf das seit etwa 20 Jahre andauernde Behördenmobbing.

Gerne scheint man sich aber auch anderer Behörden zu Nutzen, die dann besonders konsequent gegen FELLNER losgehen.


ABER JETZT IST SCHLUSS 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit, ob halbherzig, das stellt sich noch heraus.


Mehr Fälle unter www.dirtycop.de

Ein ganz normaler Unfall


Ein ganz normaler Unfall geschah im Jahre 2005 auf der Bundesstrasse 44.

Ein Fahrzeug fuhr in den frühen Morgenstunden mit hoher Geschwindigkeit Richtung Groß Gerau und fuhr ungebremst in den Wald.
Der Fahrer, ein junger Mann, war sofort tot. Die Mutter, eine sehr ruhige ehrbare Frau aus der benachbarten Stadt Walldorf, war entsetzt.

Ich konnte der Mutter nicht in die Augen sehen, denn ich fühlte mich irgendwie Mitschuld.

Zur Vorgeschichte.

Der Todesfahrer, nennen wir ihn Achmed, war kein Unbekannter. Er war gewaltbereit und stand unter dem Einfluss eines türkischstämmigen jungen Mannes mit dem Kürzel D.D., der nicht nur als Drogenhändler bekannt war, er war ebenfalls extrem gewaltbereit. Auch führte Achmed, wie er im Prozess gegen DD zugab, in dessen Auftrag im Keller der Mutter ein Hehlerlager mit u.a. geklauten Handys.
Dieser Fall wurde übrigens erst dadurch aktenkundig, als Fellner-Security eine Eingabe beim hessischen Minister für Inneres und Sport einreichte. Die Polizei war im Bezug auf diesen
Personenkreis sehr duldsam. Dass DD auf Bewährung frei war, war für die Polizei kein Anlass, dessen Drogenhandel und Gewaltbereitschaft einzudämmen.

Nun ja, DD war durch unser Bestreben wieder in Haft, Achmed benahm sich unauffällig.

Es gab zwar die Meldung einer älteren Dame, Witwe eines hohen amerikanischen Offiziers, die in ihrer Wohnung überfallen worden sein soll. Die Personenbeschreibung wies genau auf jenen Achmed, der auch noch im selben Haus wohnte, aber es gab keine Ermittlungen der Polizei, die von Fellner-Security mehrfach um Ermittlung gebeten wurde.

Aber das war ja nichts Neues. Wenn Schiessereien und Drogenhandel von der Polizei toleriert werden und erst über das Innenministerium zur Bearbeitung kommen, was ist da schon ein versuchter Raubüberfall z.Nt. einer Witwe.

Dann kam der Tag der alles ins Rollen brachte.
Das hessische Fernsehen brachte einen Bericht über einen versuchten Raubüberfall in der Stadt Dietzenbach. Der Bericht zeigte auffällige Parallelen zum Überfall auf die bereits benannte Witwe und der mutmaßliche Täter aus der Kameraüberwachung ähnelte auffallend dem bereits verdächtigten Achmed. Eine weitere Person, die den verdächtigten Achmed kannte war ebenfalls überzeugt, dass der Überfall in Dietzenbach Achmeds Tat war. Achmed hatte auch sehr gute Bekannte in Dietzenbach, nämlich die Eltern und den Bruder des inhaftierten DD.       

Nun war die Presse informiert, die Polizei musste ermitteln und entsprechend handeln.

Kurz darauf geschah der tödliche Unfall des jungen Achmed und nun stellen sich mir folgende Fragen:

War der Unfall ein Zufall, oder wurde er durch wen auch immer ( Polizei ) provoziert ??

Fakt ist, wäre der Überfall in Dietzenbach zur Verhandlung gekommen wären vor Gericht Fragen entstanden, welche die Polizei Mörfelden-Walldorf in Erklärungsnot gebracht hätten.

War die Nichtbearbeitung der Anzeige wegen Verdacht auf einen versuchten Raubüberfall nicht eine Strafvereitelung im Amt, oder eine andere Straftat gewesen?
Wären bei einer Zeugenbenennung von Fellner-Security auch die vielen anderen Ungereimtheiten der Polizei herausgekommen?

Eine hochnotpeinliche Befragung war durch den Tod des aktenkundigen Achmed verhindert worden. Wenn das kein Motiv für ein Tötungsdeliktes ist???

Ich bitte die Beamten des Innenministeriums um Weiterleitung an die Justiz und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Gewalt gegen Rollstuhlfahrer

63128 Dietzenbach, Mespelbrunner Weg 2

Am 23.11.2011 gegen 14:36 kam es zu nachfolgend geschilderten Vorfall. Ein in Dietzenbach wohnender, durch einen Verkehrsunfall schwerstgradig Behinderter 58jähriger Rollstuhlfahrer wurde bei seinem Weg vom 4. OG zum Briefkasten, als der Aufzug im 2.OG stehen blieb angegriffen. „Plötzlich“, so der Rollstuhlfahrer zu seinem Anwalt, „stürmen von links 2 Polizeibeamte herbei. Grußlos und mit barschem, lautem Ton, befahl einer der Beamten, dessen Namen bekannt ist, den Rollstuhlfahrer Platz zu machen. Gleichzeitig packte der Polizist die rückwärtigen Griffe des Rollstuhls und schob den Behinderten so kräftig an, daß er viel zu viel Fahrt aufnahm und mit Schwung gegen die hintere Wand der Aufzugkabine krachte. Fast wäre der Rollstuhlfahrer vornüber aus dem Rollstuhl gekippt und mit dem Kopf an die Aufzugkabine geknallt“, schreibt dessen Offenbacher Rechtsanwalt in Form einer Strafanzeige an das Polizeipräsidium Osthessen als Dienstaufsichts-beschwerde und stellt gleichzeitig Strafantrag, welcher von der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach bearbeitet wird.
„Sein Mandant“, so der Anwalt, „hatte gar nicht realisiert, was geschehen war, als der Hauptkommissar ihn drohend anherrschte, er solle die Klappe halten, sonst passiere etwas, so der Anwalt weiter.“
„Der zweite Polizeibeamte“, so erfuhr der Anwalt von seinem Mandanten, „drehte sich bei der weiteren Fahrt in den 1. Geschoß so geschickt weg, daß er weder Namensschild, noch dessen Gesicht erkennen konnte. Sehr wohl konnte der zu 100 % Schwerstbehinderte aber vernehmen, wie der zweite Beamte über das Vorgehen seines Kollegen lachte.
Daß dieses rüde Vorgehen der „Freunde und Helfer“ gesundheitliche Folgen hatte und er über den Hausnotruf einen Krankenwagen rief, ist weiter im Schreiben des Anwalts an den Polizeipräsidenten Ullmann zu entnehmen.
Da sich im Aufzug zum Schutz der Mieter und Verhinderung von mutwilliger Sachbeschädigung eine Kameraüberwachung befindet, bat der Rechtsanwalt des Geschädigten um Sicherstellung der gerichtsverwertbaren Beweise durch die Dienstaufsichtsbehörde.
Eigene Anmerkung:
In der örtlichen Presse wurde der Vorfall nach meiner Kenntnis nicht erwähnt.
Natürlich hat jeder Bürger das Recht eine derartige Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes in schriftlicher Form, oder mündlich zur Niederschrift bei der Polizei vorzutragen. Aus eigener Erfahrung wird eine solche Strafanzeige rechtswidrig eingestellt.
Körperverletzung im Amt, Nötigung im Amt, Beleidigung zum Nachteil eines Behinderten könnten den Beamten noch schwer aufstoßen und sollten in der Presse entsprechend erwähnt werden. Schon im Interesse aller anständigen Polizeibeamten sollte in solchen schweren Fällen hart durchgegriffen werden.
Freitag 13.01.2012
Arne Fellner (www.dirtycop.de)